Dauerleistung
Gefahrguttransport
Übernahme aller Aufgaben als Gefahrgutbeauftragter für alle Verkehrsträger. Ihr Betrieb muss keinen eigenen Beauftragten ausbilden.

- Erstellen von Checklisten
- Laufende Beratung zum sicheren Gefahrguttransport
- Umsetzung aller Aufgaben gemäß Anlage 1 zur GbV
- Schulungen nach Unterabschnitt 1.3 ADR/RID und IMDG-Code
- Schulungen nach 1.5 IATA-DGR für Versender und Verpacker
- Firmenspezifische Checklisten, Unterlagen und Übersichten
- Schriftliche Weisungen nach 8.4.3 ADR (i. V. m. RSEB) mit Firmenlogo
- Urlaubsvertretung für Ihren Gefahrgutbeauftragten
- Spezialschulungen: Ladungssicherung, Verpackung, Abfalltransport
- Unterstützung bei Gutachten in Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren
- Einmalige Bestandsaufnahme mit Soll-/Ist-Vergleich und Kurzprotokoll

